STANDPLATZBAU
BERATUNG FÜR INDIVIDUELLE LÖSUNGEN
Städte und Kommunen legen in ihren Abfallsatzungen Mindestanforderungen für die Lage und Entfernung der Behälterstandplätze fest.
Der Anschlusspflichtige hat den Standplatz auf dem angeschlossenen Grundstück an der entsprechenden Stelle auf seine Kosten einzurichten und zu unterhalten.
Vor diesem Hintergrund berät CCSP den Anschlusspflichtigen und entwickelt individuelle Abfallbehälterstandplätze mit dem Ziel die anfallenden Investitionen effektiv einzusetzen. Hierdurch können schon im Vorfeld Entsorgungskosten minimiert und negative Effekte wie Mülltourismus verhindert werden.