GewAbfV-Quotenrechner
Ermitteln Sie Ihre Getrenntsammelquote
Quotenrechner
Getrennte Fraktionen
nach § 3 Abs. 7 KrWG (in t)
Menge der Glasabfälle (in t)
Menge der Holzabfälle (in t)
Menge der Kunststoffabfälle (in t)
Menge der Metallabfälle (in t)
(mit Ausnahme von Hygienepapier - in t)
Menge der Textilabfälle (in t)
gemäß §2 Abs.1 GewAbfV (in t)
Bitte spezifizieren Sie die Art der Abfälle gemäß §2 Abs.1 GewAbfV
gemäß §2 Abs.1 GewAbfV (in t)
Bitte spezifizieren Sie die Art der Abfälle gemäß §2 Abs.1 GewAbfV
Ihr Ergebnis
Ihr Ergebnis
[item-306_value] %
Getrenntsammelquote
Erforderliche Getrenntsammelquote leider noch nicht erreicht
Hier lässt sich sicher noch etwas optimieren.
Wir unterstützen Sie dabei.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Erforderliche Getrenntsammelquote erreicht
Ihr Betrieb ist befähigt die verbleibenden, gemischten Fraktionen nicht mehr zu sortieren oder vorzubehandeln.
Ihre Getrenntsammelquote muss durch einen zugelassenen Sachverständigen bestätigt werden.
Gerne unterstützen wir Sie beim weiteren Verfahren.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Ihre Eingaben
Abfallart | Mengen in t | Menge in t | Price |
---|---|---|---|
Discount : | |||
Summe aller anfallenden Abfallarten (in t): |